
Technische Leitung und Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik nach § 33 BetrVO
2017 erhielt ich von der IHK Berlin das Befähigungszeugnis als Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik nach § 33 BetrVO und bin seitdem als Technischer Leiter für Kunden im Messe-, Location- und Agenturbereich tätig.
Betreiber
Als Technischer Leiter und Verantwrotlicher für Veranstaltungstechnik (VfV) bin ich für Versammlungsstättenbetreiber zur Bauüberwachung und Sicherstellung des Vier-Augen-Prinzips tätig. Ich übernehme für den Betreiber die fachkundige Leitung und Aufsicht gemäß MVStättVO, um den sicheren technischen Betrieb der Versammlungsstätte zu gewährleisten. Ich berwache den ordnungsgemäßen Auf- sowie Abbau von Bühnen- und Beleuchtungskonstruktionen und stelle die Einhaltung aller sicherheitsrelevanten Normen sicher. In enger Abstimmung mit Behörden und Dienstleistern beurteile ich technische Risiken, leite notwendige Schutzmaßnahmen ein und fungiere als zentraler Ansprechpartner für alle veranstaltungstechnischen Belange. Durch regelmäßige Kontrollen und die Abnahme von fliegenden Bauten sichere ich die Integrität der Infrastruktur während des gesamten Veranstaltungszeitraums. Mein Fokus liegt dabei auf der Unfallverhütung und der technischen Zuverlässigkeit, um einen reibungslosen Eventablauf im Sinne der Betreiberverantwortung zu garantieren.
Veranstalter
Als Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik (VfV) auf Seiten des Veranstalters oder der Agentur plane und realisiere ich die technische Umsetzung kreativer Konzepte unter strikter Einhaltung der Betreiberverordnung. Ich fungiere als Schnittstelle zwischen Kreation und Technik, prüfe die Machbarkeit von Entwürfen und steuere die Auswahl sowie Überwachung qualifizierter technischer Dienstleister. Während der Projektphase verantworte ich die Einhaltung des Budgets, erstelle Gefährdungsbeurteilungen für szenische Aufbauten und gewährleiste die Sicherheit der Mitwirkenden. Vor Ort leite ich den technisch reibungslosen Auf- und Abbau und stelle durch fachgerechte Abnahmen sicher, dass alle Anlagen den geltenden Normen und Sicherheitsstandards entsprechen. Mein Fokus liegt dabei auf der präzisen technischen Umsetzung der Kundenvision bei gleichzeitiger Minimierung aller operativen Haftungsrisiken für die Agentur.
Veranstaltungsleitung nach § 38 MVStättVO
Für Veranstaltungen und Großveranstaltungen bin ich als Veranstaltungsleitung und operative Veranstaltungsleitung tätig und leite Sicherheits- und Koordinierungskreise sowie veranstaltungsbezogene Koordinationsgremien.
Veranstaltungsleitung
Als Veranstaltungsleitung nach § 38 Muster‑Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) übernehme ich die Verantwortung für die sichere Durchführung Ihrer Veranstaltung. Ich sorge dafür, dass die versammlungsstättenrechtlichen Bau‑ und Betriebsvorschriften eingehalten werden, koordiniere Betreiber, Veranstalter, Ordnungsdienst, Brandschutz und Rettungsdienste sowie Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) und treffe im Bedarfsfall sicherheitsrelevante Entscheidungen bis hin zur Unterbrechung oder Beendigung der Veranstaltung. Auf Basis der Vorgaben des § 38 MVStättVO stelle ich sicher, dass die Verantwortung zwischen Betreiber und Veranstalter eindeutig geregelt ist und alle Beteiligten ihre Pflichten kennen.
Operative Veranstaltungsleitung
Neben der formellen Veranstaltungsleitung übernehme ich die operative Veranstaltungsleitung vor Ort und unterstütze die nach § 38 MVStättVO bestellte Veranstaltungsleitung bei Planung, Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung. Ich koordiniere die sicherheitsrelevanten Abläufe mit Technik, Security, Rettungsdiensten und Dienstleistern, überwache die Umsetzung des Sicherheits‑ und Rettungskonzepts und sorge dafür, dass behördliche Auflagen sowie die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften (z. B. DGUV‑Vorschriften) eingehalten werden. Durch diese operative Entlastung kann sich die offizielle Veranstaltungsleitung auf die übergeordnete Verantwortung konzentrieren, während ich die praktische Umsetzung der Sicherheitsanforderungen und Abläufe auf der Fläche sicherstelle und den Sicherheits- und Koordinierungskreis bzw. das Entscheidungsgremium leite.


Sicherheits- und Gesundheitskoordinator RAB 30
Ich koordiniere Arbeitsschutzmaßnahmen bei mehreren Auftraggebern und Kunden, erstelle SiGe-Pläne und überwache die Sicherheit, um Risiken bei komplexen Event-Infrastrukturen zu minimieren.
Anlage B
Kenntnisse im Arbeitsschutz
Als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) nach RAB 30 Anlage B steuere ich in der Veranstaltungsbranche die sicherheitstechnische Planung und Ausführung komplexer Aufbauphasen. Ich erstelle den erforderlichen SiGe-Plan, koordiniere die beteiligten Gewerke zur Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen und überwache die Einhaltung geltender Arbeitsschutzbestimmungen auf dem Veranstaltungsgelände. Durch regelmäßige Begehungen identifiziere ich Risiken bei Höhenarbeiten oder Lastenbewegungen und stelle eine lückenlose Dokumentation der Sicherheitsmaßnahmen sicher. Mein Fokus liegt dabei auf der Unfallprävention, um einen reibungslosen Ablauf hinter den Kulissen zu gewährleisten und alle Projektbeteiligten rechtlich abzusichern.
Anlage C
Koordinatorenkenntnisse
Als zertifizierter Koordinator nach RAB 30 Anlage C stelle ich die sicherheitstechnische Verzahnung der verschiedenen Gewerke während der intensiven Aufbauphasen von Großveranstaltungen sicher. Ich erstelle und adaptiere den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan, um spezifische Risiken wie simultane Höhenarbeiten und komplexe Lastenbewegungen effektiv zu minimieren. Durch meine Präsenz vor Ort überwache ich die Einhaltung der Schutzmaßnahmen und koordiniere die Zusammenarbeit der Dienstleister zur Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen. Mit fundierter Expertise sorge ich für die rechtssichere Dokumentation und die Umsetzung notwendiger Korrekturmaßnahmen bei sicherheitskritischen Abweichungen. Mein Ziel ist die Schaffung eines unfallfreien Arbeitsumfelds, das einen reibungslosen technischen Projektablauf unter Einhaltung aller Arbeitsschutzvorgaben garantiert.
